Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
Sehr geehrte Tierbesitzer, bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer vom Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.