Bauleitpläne Ortssteil Gaußig

Einlass zum Gemeindeamt

Einlass zumGemeindeamt ab 24.11.21

Aufgrund der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gilt ab dem 24.11.2021

  • für den Besuch der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig die

3G-Regelung für Personen ab 16 Jahren.

Besucher müssen geimpft, genesen sein oder einen Test vorzeigen können. Der entsprechende Nachweis und ein Dokument zur Legitimation sind vorzulegen.

  • Im Interesse Ihrer Mitmenschen halten Sie sich bitte strikt an die bekannten Hygiene-Regeln, wie korrektes Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes und das Einhalten der Abstände.
  • Ein Testnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch In-vitro-Diagnostika erfolgt ist, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind und die auf Grund ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig sind.
  • Die zugrundeliegende Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen und muss von einem Testzentrum oder einer Apotheke, Hausarzt etc. bescheinigt sein.

 

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit,

telefonisch unter 035930 55 60 60 oder

per Mail post@doberschau-gaussig.de

abzustimmen, ob die Angelegenheit auch fernmündlich geklärt werden kann und somit ein Besuch nicht erforderlich ist. (Wenn notwendig über die Klingel rechts neben Tür Kontakt aufnehmen!).

 

Wir sind für Sie da und danken für Ihr Verständnis!
 

Die Gemeindeverwaltung

 
   

 

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