Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Notbetreuung
Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Notbetreuung
Sehr geehrte Eltern,
nach Beschluss des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes (Novelle des Infektionsschutzgesetzes) trat ab Montag, 26.04.2021, die Bundes-Notbremse in Kraft. Dies bedeutet, dass der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen eingestellt werden muss und nur eine Notbetreuung angeboten werden darf. Als Grundlage hat der Bundesgesetzgeber feste Inzidenzwerte vorgegeben. Eine Übersicht welche Landkreise die Kitas geöffnet haben oder im Notbetrieb betreiben, erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
Es wird ab 26.04.2021 nur eine Notbetreuung für Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen möglich sein. Eine aktuelle Übersicht der anspruchsberechtigten Berufsgruppen und das Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit entnehmen Sie den Links am Ende des Artikels oder der Seite des sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Bei Inanspruchnahme der Notbetreuung wird der Elternbeitrag fällig. Das genaue Abrechnungsverfahren legen die Träger der Einrichtungen eigenständig fest. Es wird mind. eine tagesgenaue Abrechnung erfolgen.
Die in den Einrichtungen bereits vorliegenden Formulare zur Anspruchsberechtigung behalten ihre Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass weiterhin die Angaben korrekt sind. Die Kinder können demnach die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Sollten Änderungen eingetreten sein, ist ein neuer Antrag zu stellen. Kann die Betreuung durch eine andere Person abgesichert werden, besteht kein Anspruch auf Notbetreuung. Änderungen sind dem jeweiligen Träger unverzüglich mitzuteilen.
Die Betreuung der Hortkinder mit Notbetreuungsanspruch der 1.-4. Klassenstufe erfolgt im Evangelischen Schulhort Gaußig (An der Kirche 5 A, OT Gaußig, 02692 Doberschau-Gaußig) zu den üblichen Unterrichts- und Hortzeiten inkl. Frühhort (06:15 – 17.00 Uhr).
Die Nachmittagsbetreuung der Hortkinder am Standort Doberschau findet im ehemaligen Mittelschulgebäude statt.
Die Kindertageseinrichtungen „Am Wald“ Gaußig und „Erfindergarten“ Doberschau haben in der Zeit von 06:30 – 16:30 Uhr geöffnet.
Eine Absprache der Betreuungszeiten nehmen Sie direkt mit der Einrichtungsleitung vor.
Alle bisher bekannten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gelten fort.
Bei weiteren Fragen stehen wir, Ihr Träger und die Leiterinnen der jeweiligen Kindertageseinrichtung gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Fischer, Bürgermeister
Anlagen
Liste systemrelevante Berufe, 22.04.2021
Formblatt Nachweis Arbeitsgeber, 22.04.2021