Bauleitpläne Ortssteil Gaußig

Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Notbetreuung

Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Notbetreuung

Eltern, die im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind (berechtigter Personenkreis siehe https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11-Anlage1-2.pdf) haben ab dem 14.12.2020 Anspruch auf (Not)Betreuung ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, -garten, Schulhorte, Kindertagespflege).  

 

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat uns das Ergebnis der gemeinsamen Absprachen zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus und dem Sächsischen Staatsministerium für Finanzen inzwischen mitgeteilt. Demnach gilt die Befreiung von den Elternbeiträgen nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird.  

Um ein weitgehend einheitliches Vorgehen in den Einrichtungen auf dem Gebiet der Gemeinde Doberschau-Gaußig zu gewährleisten, schlagen wir den freien Trägern vor, den Elternbeitrag tage-/stundenweise bei Inanspruchnahme der Notbetreuung zu vereinnahmen. Uns ist wohl bewusst, dass dieses Abrechnungssystem mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist. Dadurch besteht jedoch für die Eltern ein höherer Anreiz, die Notbetreuung tatsächlich nur an jenen Tagen zu nutzen, für die eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit nicht gegeben ist. Dem Interesse der Eltern, nur für die tatsächlich genutzten Notbetreuungstage Beiträge entrichten zu müssen, wird damit ebenfalls am besten Rechnung getragen.  

 

Die Beitragsbescheide werden mit den aktualisierten Werten durch die Einzugsstellen versandt.

Gemeindeverwaltung

Bereich Soziales, Kultur, Sport & Verkehrsbehörde

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