Bauleitpläne Ortssteil Gaußig

Informationen zur Grundsteuer in der Gemeinde

Die Hebesätze die ab 2025gelten wurden in der Gemeinderatssitzung am 26.11.2024 beschlossen.

Auszug aus der Satzung - Hebesätze -

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
1. Für die Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf              340 v. H.
        der Steuermessbeträge.
    b) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf                       385 v. H.
        der Steuermessbeträge.
2. Für die Gewerbesteuer auf                                          400 v. H.
    der Steuermessebeträge.

Die ausführliche Satzung finden sie unter Satzungen  bzw. hier als Hebesatzatzung - pdf.

Bitte beachten sie die nachfolgenden Hinweise.

Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid – Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid.

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die Gemeinde Doberschau-Gaußig informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle, nach dem 1. Januar 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.
Erhalten Sie keinen neuen Grundsteuerbescheid, sind Ihrerseits keine Zahlungen an uns zu leisten.


Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
Ihre Kämmerei

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