Bauleitpläne Ortssteil Gaußig

Sächsische Ehrenamtskarte

Die neue Sächsische Ehrenamtskarte (gültig vom 01.01.2025 bis 31.12.2027) kann unter Verwendung des folgenden Antragsformulars (https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sms_sms_03900&formtecid=2&areashortname=SMS&zbsbehoerde=16856) bei der Gemeindeverwaltung ab sofort beantragt werden.

 

Um die Sächsische Ehrenamtskarte erhalten zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Mindestalter von 14 Jahren,
  • Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Engagement im Freistaat Sachsen,
  • Engagement von durchschnittlich drei Stunden wöchentlich sowie
  • bisherige Dauer des Engagements von mindestens zwei Jahren sowie
  • ein unentgeltliche Einsatz für das Gemeinwohl, wobei der Erhalt einer Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 70 Euro pro Monat (bzw. 840 Euro im Jahr) dem nicht entgegen steht.

 

Lassen Sie sich Ihr ehrenamtliches Engagement durch die Trägerorganisation bestätigen, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt und nutzen Sie die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte (z.B. für den Besuch von Schwimmbädern, Schlössern und Museen).

Alle weiteren Informationen können Sie unter https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html nachlesen.

 

Wir bedanken uns für Ihre Zeit und Energie und wünschen Ihnen viel Spaß mit der Sächsischen Ehrenamtskarte.

Zurück