Bauleitpläne Ortssteil Gaußig

Wohneigentumsförderung

Förderprogramme

Wohneigentumsförderung

zur Unterstützung von Wohneigentumsförderung stellt der Freistaat Sachsen weitere 30 Millionen Euro
im Rahmen der Landesprogramme ‚Familienwohnen‘ und ‚Wohneigentum ländlicher Raum‘ zur Verfügung.

Bewilligt werden Förderdarlehen mit einem Förderzins von derzeit 0,95 Prozent – verbunden mit der Auflage der Selbstnutzung während der Darlehenslaufzeit.
Die Laufzeit beträgt maximal 25 Jahre, Sondertilgungen sind kostenfrei möglich.

Landesprogramm ‚Familienwohnen‘

 Förderkredit bis 50.000 Euro pro Kind

  • Sollzins: 0,95 % p. a.
  • Tilgung: in gleichmäßigen Raten nach Ablauf von zwei Tilgungsfreijahren
  • Tilgungssatz: ca. 3,90 % p. a.

Landesprogramm ‚Wohneigentum ländlicher Raum‘

 Förderkredit bis zu 80.000 Euro

Die Sächsische Aufbaubank informiert ausführlich zu den Förderprogrammen unter den Links:

www.sab.sachsen.de/familienwohnen
www.sab.sachsen.de/wohneigentum-ländlicher-raum

Bagger auf Baustelle
Foto: A.Fischer

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